Die Elternvertreter der Hohewartschule
Elternarbeit bedeutet “Dialog, Begleitung, Mitgestaltung“
Elternarbeit hat viele Facetten und ist von großer Bedeutung für das Funktionieren der Schulgemeinschaft. Sie erfordert …
Zeit
zum Zuhören • zum miteinander Reden • zum gemeinsamen Gestalten • zum gemeinsamen Feiern •
Kraft
immer wieder das Gespräch zu suchen und aufzunehmen • Unbekan%ntes und Neues auszuprobieren • am Ball zu bleiben
Mut
zur Offenheit • Probleme anzusprechen
Aufgaben und Ziele
- Erziehungspartnerschaft Schule bedeutet „Elternhaus stärken und zwischen den Partnern vermitteln“
- das Schulleben durch Eltern- und Familienkompetenzen bereichern
- als Ansprechpartner zur Verfügung stehen
- Koordination der Elternarbeit
Bei alledem sind wir auf die Unterstützung/Mitarbeit aller Eltern angewiesen.
Kontakt
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Hohewartschule oder senden eine e-mail an die Schule: hohewartschule(at)stuttgart.de
Ihr Anliegen wird an die Elternbeiräte bzw. an die Elternbeiratsvorsitzenden weitergeleitet bzw. Kontaktmöglichkeiten hergestellt.
Klassenpflegschaftsabende im Schuljahr 2024/25
Klasse 1 a, b, c: 11. September 2024
Klasse 2 a: 8. Oktober, Klasse 2b: , Klasse 2c: 16. Oktober
Klasse 3 a, b, c:
Klasse 4 a, b, c: 9. Oktober 2024
Mitwirkung
- zwei Klassenpflegschaftsabende pro Schuljahr
- Klassen- und Abschlussfeste
- Elternstammtische
- Alle 2 Jahre Projekttage mit anschließendem Schulfest
- Feste und Theateraufführungen
Durch Einnahmen bei den verschiedenen Aktivitäten, können immer wieder zusätzliche Dinge für die Schule finanziert werden (z.B. Druck der Schülerzeitung HOSE), die den Kindern zu gute kommen.
Bei vielen weiteren Aktionen sind wir auf die Unterstützung und Mitarbeit aller Eltern angewiesen wie z.B.
- Spiel- und Sporttag
- Weihnachtsbasteln
- klassenübergreifender Unterricht
Informationen
Den Vorsitz im Elternbeirat haben im Schuljahr 2024/25
Unfall-Versicherungsschutz
Ob kleine Schramme vom Sportunterricht oder schwere Verletzung nach einem Fahrradsturz auf dem Schulweg:
Für Sie als Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg von der Einschulung bis zum Schulabschluss in der Schule, bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind. Eltern müssen hierfür keine besondere Versicherung abschließen, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.
UKBW_Infoblatt_Schuelerinnen_und_Schueler_2024